Erläuterung zur Haltung

Diejenigen, die unbedingt einen Hund der Klasse 1 halten wollen, sollten lieber in ein anderes Bundesland umziehen, da diese Haltung in Bayern nicht genehmigt wird.

Seltsame Anmeldungen von Pitbulls, die dann als Labrador-, oder Boxer-Mischlinge registriert sind, um das Thema "Klasse 1" zu umgehen, halte ich persönlich für sehr riskant und nicht sehr klug, da mittlerweile die Polizei sowie die Behörden sehr wohl unter den einzelnen Hunderassen unterscheiden können.

Ich kann allen, die einen Listenhund der Klasse 2 halten (wollen), nur raten, den Hund ordnungsgemäß anzumelden, und sich vor allen Dingen vor der Anschaffung des Hundes auf jeden Fall darüber gut zu informieren, mit welchen Auflagen evtl. gerechnet werden muß. In vielen Gemeinden sind inzwischen auch die Hunde der Klasse 2 mit restriktiven Maßnahmen belegt. Einige Kommunen verhängen erhöhte Hundesteuersätze (€ 500,-- bis € 800,--), und manche Kommunen ordnen einen generellen Leinenzwang bis hin zu einem Maulkorb-Zwang an, obwohl das Gutachten ergeben hat, dass der betroffene Hund in keinster Weise negativ beurteilt werden konnte.  

Bei den in § 1 Abs. 2 genannten Hunden (Klasse 2) kann die Vermutung der Kampfhunde-Eigenschaft durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens widerlegt werden. Aus diesem Grund unterliegt danach die Haltung eines solchen Hundes NICHT MEHR einer Erlaubnispflicht, und der Hund kann in der Regel OHNE weitere Auflagen (wie z. B. Maulkorb- und Leinenzwang) ganz normal gehalten werden.

Trotzdem lassen sich die Gemeinden immer wieder "Neues" einfallen. In Fürth wurde z. B. eine so genannte Kampfhundesteuer eingeführt. Obwohl ich persönlich neben der Hundeschule, der HundeKITA und meiner Ausbildung zum Tierheilpraktiker, mit meiner derzeitigen Hündin, Fiona, vor 9 Jahren den Wesenstest durch einen öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für das Hundewesen habe durchführen lassen und sie ein unbefristetes Negativzeugnis erhalten hat, mit welchem man ja dann eigentlich nicht mehr zu der so genannten Kampfhundeklasse zählt, Fiona den VDH-Hundeführerschein und die VDH-Begleithundprüfung sehr erfolgreich bestanden hat, niemals irgendwelche "Vorfälle" stattgefunden haben, werde ich mit dieser "Kampfhunde-steuer" jährlich belastet!

Unter dem nachstehenden Link des Bayerischen Staatsministeriums des Innern können Sie Erläuterungen zur Haltung von Hunden der Klasse 1 und 2 nachlesen.


www.stmi.bayern.de