Was (wer) sind Listenhunde in Bayern?

Als "Kampfhunde" gelten in Bayern rechtlich folgende Rassen, die in der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (vom 10.07.1992, zuletzt geändert am 04.09.2002) über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit abschließend aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind gem. § 1 dieser Verordnung in zwei Klassen eingeteilt.

Hunde gemäß § 1 Abs. 1 (Klasse 1) sind:

  • American Pitbull
  • American Staffordshire
  • Bandog
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Hunde gemäß § 1 Abs. 2 (Klasse 2) sind:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Ich ziehe die Bezeichnung "Listenhund" vor, da die meisten dieser aufgeführten Hunderassen niemals gekämpft und auch keine angeborenen "Anlagen" haben, um als Kampf- bzw. Anlagenhund bezeichnet werden zu müssen.

Bedingt durch einzelne, falsch gehaltene und falsch erzogene Hunde hat sich der Gesetzgeber bestimmte Rassen mit bestimmter Beißkraft herausgepickt, und diese entsprechend "gelistet".

Es gibt leider immer noch Menschen, die ihre persönlichen Probleme und Komplexe damit überdecken wollen, dass sie sich eine bestimmte Rasse, die über eine bestimmte Beißkraft und über ein bestimmtes Aussehen verfügt, holen und diese dann zu einer Waffe abrichten.

Diese Menschen sind schuld daran, dass es leider immer noch zu solchen bösen Beißunfällen (teilweise mit Todesfolge) kommt, von welchen wir alle schon ausführlichst aus der Presse erfahren mussten. Leider werden uns bei diesen Berichten die "Killer-Hunde" ausführlichst präsentiert und nicht die Besitzer, die die eigentliche Schuld trifft! Der "Killer-Hund" wird eingeschläfert, und der Mensch holt sich den nächsten Hund.

Sicherlich hat jede dieser Rassen eine unterschiedlich hohe Reizschwelle. Eine hohe Reizschwelle bedeutet, dass sich z. B. solche Hunde 4x beißen lassen, bevor sie überhaupt mit einem Gegenangriff reagieren. Hunde mit einer niedrigen Reizschwelle würden, auf deutsch gesagt, nicht lange zappeln und sofort raufen. Viele der gelisteten Hunde verfügen über eine sehr hohe Reizschwelle und lassen problemlos Sachen über sich ergehen, von denen viele andere Rassen nur träumen können. Es bleibt deshalb unumstritten, dass diese hohe Reizschwelle nur durch das Einwirken der menschlichen Hand entsprechend gesenkt worden ist, und es erst dann zu den bösen Beißunfällen gekommen ist. Es werden keine Kampfmaschinen geboren, sondern sie werden zu solchen gemacht!

Über die Sinnhaftigkeit dieser Verordnungen, die fast in allen Bundesländern mit verschiedenen Auswirkungen erlassen worden sind, lässt sich sicherlich streiten und diskutieren. Fakt ist aber, dass wir, die hier in Bayern leben, dieser Verordnung unterliegen und uns eben auch nach ihr richten müssen.